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Barrierefreiheit

Die Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Im Rahmen eines Projekts mit einem akkreditierten Prüflabor wurden Funktionen und Bescheide mit Schwerpunkt auf den zugrundeliegenden Komponenten, aus denen alle Funktionen bestehen, auf Barrierefreiheit geprüft. Die Webseiten und ihre Oberflächenkomponenten sind mit WCAG 2.0 Level AA sowie BITV 2.0 vollständig vereinbar. Für alle Benutzergruppen wurde die Gesamtbewertung sehr gut zugänglich vergeben.


Diese Erklärung wurde am 1.4.2019 erstellt.

Sie wurde zuletzt am 15.4.2019 überprüft.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Zertifizierung der Barrierefreiheit durch ein Prüflaboratorium, das durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist, erstellt (Datum der Zertifizierung: 10.06.2020).

 

In folgenden Dialogen wird die Barrierefreiheit kontinuierlich weiter verbessert:

In der Studienbewerbung sind Absätze, Überschriften, Umbrüche, Listen, Label, Informationstexte, englische Texte und Tabellen teilweise nicht barrierefrei ungesetzt.

In der Online-Immatrikulation sind verschachtelte Tabellen vorhanden. Manche Formularelemente haben kein Label, bei einer Tabelle fehlt die Kopfzeile. Die Fokussierung neuer Inhalte befindet sich an falscher Stelle. Es gibt keine Möglichkeit, anhand einer Übersicht die Eingaben vor der Abgabe zu kontrollieren. Meldungen sind teilweise nicht aussagekräftig genug.

Die Bedienung des Studienplaners ist mit der Tastatur und mit dem Screenreader ineffizient.

Im Stundenplan ist die Navigation per Tastatur in einer verschachtelten Liste mit mehreren Unterlisten erschwert. Uhrzeiten werden vor den Wochentagen genannt. In der Listenansicht und im PDF sind Wochentage nicht als Überschriften deklariert, Grafiken sind teils nicht beschriftet. Einzelne Inhalte werden doppelt vorgelesen. Titel und Überschrift werden im PDF nicht korrekt vorgelesen.

In der Ansicht der Leistungen für Studierende kann die Liste an Elementen sehr lang werden, weshalb die Bedienung für Screenreader ineffizient ist.

Generell gilt:

  • In manchen Masken werden Auswahl- und Eingabefelder, die kein eigenes Label besitzen, in großen Tabellen in Massenbearbeitungs- und Expertenfunktionen verwendet. In neueren Masken werden die Auswahl- und Eingabefelder über Aktionsbuttons in den Tabellen in modale Dialoge (Overlays) ausgelagert, wo eigene Label zugeordnet sind.
  • In manchen älteren Masken werden ineinander verschachtelte Tabellen verwendet, um komplexe Sachverhalte effizient abzubilden.
  • Die Navigation in Bäumen ist erschwert, da sie strukturell aus vielen Tabellenzellen aufgebaut sind. Es wurde eine barrierefreie Baumkomponente entwickelt, die sukzessive die bisherige Komponente ersetzen soll.
  • Breite Tabellen auf kleinen Bildschirmen erfordern teilweise horizontales scrollen, solange der Bildschirm größer als 768px breit ist.
  • An manchen Stellen sind externe Webseiten verlinkt. In Teilen können diese Webseiten nicht barrierefrei sein. Hierbei handelt es sich um Angebote Dritter, auf die wir keinen Einfluss haben.

Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Hochschule finden Sie unter Dokumentation und Hilfe im Kapitel Barrierefreiheit weitere ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit dieser Anwendung.

Diese Erklärung wurde zuletzt am 30. 05. 2024 aktualisiert.

Information zur barrierefreien Bedienung
Auf dieser Seite finden Sie nähere Informationen zur Bedienung mit dem Screenreader und andere Hilfen zur Bedienung dieser Webseite.
Leichte Sprache
Hinweise in leichter Sprache
Gebärdensprache
Hier erhalten Sie in deutscher Gebärdensprache Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Webseite, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.

Feedback zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bitte an Campusmanagementsupport der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn



Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.